Präambel
Das Larptraining wird von Morkan e.V. veranstaltet. Es dient hauptsächlich der Vorbereitung auf die Teilnahme an Liverollenspielen (sowohl interne als auch externe). Die Teilnehmer sollen im Larptraining lernen mit den Larpwaffen umzugehen um unnötige Gefahren durch falsche oder ungeübte Handhabung zu vermeiden und sie sollen die nötigen schauspielerischen Fähigkeiten zur Darstellung verschiedener Rollen im Rollenspiel erlernen. Des Weiteren wird ein Einblick gegeben welche Situationen auf Veranstaltung auftreten können und wie diese zu handhaben sind (Stopp, Time-Freeze…).
§ 1 – Veranstalter und Durchführung
- (1) Veranstalter des Larptrainings ist der Morkan e.V.
- (2) Das Larptraining (nachfolgend: Training) dient hauptsächlich der Vorbereitung für die Teilnahme an Liverollenspielen. Der aktuelle Trainingskalender ist unter www.morkan.de einsehbar.
- (3) Der Veranstalter setzt einen oder mehrere Trainer ein, welche das Training leiten.
- (4) Der Veranstalter behält sich eine Absage des Trainings vor, etwa bei Erkrankung der Trainer oder falls die Sporthalle nicht zur Verfügung stehen sollte. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings zu einem bestimmten Zeitpunkt.
§ 2 – Teilnehmer
- Eine Trainingsteilnahme ist ab Erreichen der Volljährigkeit möglich. Der Teilnehmer erklärt durch die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
- Der Veranstalter behält sich vor, für die Teilnahme einen Nachweis der Volljährigkeit zu verlangen. Erfolgt ein solcher nicht, kann eine Trainingsteilnahme verweigert werden.
- Abweichend von Absatz 1 ist eine Trainingsteilnahme ab 16 Jahren möglich, sofern der Minderjährige von einer volljährigen Person begleitet wird, welche die Aufsichtspflicht übernimmt.
- Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an dem Training teilzunehmen. Sollten Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden können, sind diese zu unterlassen. Bei Bedenken ist Rücksprache mit dem Veranstalter oder den Trainern zu halten.
§ 3 – Teilnehmerbeitrag
- Für das Training ist ein Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Der Betrag kann vor Ort bei den anwesenden Trainern erfragt werden und ist unter https://www.morkan.de/larptraining einsehbar. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt im Voraus.
- Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 4 – Nutzung von Funduswaffen
- Vor Ort stehen in begrenztem Umfang Funduswaffen zur Verfügung, die gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr für das Training genutzt werden können.
- Die Waffen sind entsprechend der Instruktionen der Trainer zu nutzen.
- Die trainierende Person haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflicht zur schonenden Behandlung der Waffe entstehen. Schäden an den Waffen sind dem Trainer unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 – Sicherheit
- Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Sicherheit zu kontrollieren. Soweit sie nicht oder nicht mehr sicher sind, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Dies gilt auch für geliehene Waffen.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
- Drogen- und Alkoholkonsum können zum Ausschluss vom Training führen. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, darf nicht am Training teilnehmen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Training und können einen längeren Ausschluss nach sich ziehen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Die Trainer haben Hausrecht und können somit Besucher aus der Halle verweisen.
- Teilnehmer, die gegen diese Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können vom Training verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet ist.
§ 6 – Foto- und Videoaufnahmen
- Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- In seltenen Fällen können beim Training durch den Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese werden zur Dokumentation und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt. Dies erfolgt über eine Veröffentlichung auf den Webseiten des Veranstalters. Des Weiteren können die Aufnahmen bei Flyern des Veranstalters (Print und digital) genutzt werden.
- Bei einer Einwilligung des Teilnehmers gem. § 22 KUG können Foto- bzw. Videoaufnahmen von dem Teilnehmer angefertigt, gespeichert, zum genannten Zwecken eingesetzt und veröffentlicht werden. Diese Einwilligung kann gegenüber dem Morkan e.V. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 7 – Haftung
- Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Bei Verletzung der Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- Der Teilnehmer hat selbstständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die während des Trainings abhandenkommen. Es wird empfohlen, Wertsachen sowie Schlüssel und Geldbeutel nicht in den Umkleideräumen zu lassen.
Datenschutzhinweise
Nachfolgend informieren wir Dich über die wesentlichen Aspekte der Verarbeitung Deiner Daten:
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Morkan e.V. – Verein für erlebbare Geschichten
c/o Carsten Bar
Bahnstrasse 46, 42781 Haan
E-Mail Vorstand:
Kategorien von verarbeiteten Daten
Wir verarbeiten die Daten zu Deiner Person, die Du uns bei Deiner Eintragung die Trainingsliste mitteilst. Dies umfasst insbesondere
- Vor- und Nachname sowie ggf. weitere Daten, sofern Du uns solche freiwillig mitteilst
- Nutzung einer Funduswaffe inkl. Zahlung der anfallenden Gebühr
- Zahlung der Teilnahmegebühr
- Daten zum jeweiligen Training wie Tag der Teilnahme
Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung und bei Kontaktaufnahme
Wir verwenden die mitgeteilten Daten zur Vertragserfüllung, insbesondere der Durchführung des Larptrainings, gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten für die weitere Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO gelöscht, sofern Du nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hast oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Dich in dieser Erklärung informieren.
Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen
Soweit Du uns hierzu Deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO erteilst, können wir Foto- und / oder Videoaufnahmen von Dir anfertigen, speichern, zum Zweck der Dokumentation der Veranstaltung und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verarbeiten und veröffentlichen. Diesbezüglich wird auf § 6 der Teilnahmebedingungen verwiesen. Diese Einwilligung kann gegenüber dem Morkan e.V. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Hinweise auf das Widerspruchsrecht und weitere Betroffenenrechte
Du hast das Recht, aus Gründen, die sich aus Deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Nutzung, bzw. die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Gesetzes Widerspruch einzulegen. Du hast, jeweils nach Maßgabe des Gesetzes, das Recht auf Widerruf Deiner Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO, auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, deren Löschung gem. Art. 17 DSGVO, eine Einschränkung ihrer Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 22 DSGVO, als auch das Recht, sich gem. Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Du kannst Dich insbesondere an die am eigenen Wohnsitz oder an unserem Sitz zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Wir bitten Dich zu beachten, dass wir bei der Prüfung, ob wir der Geltendmachung Deiner Rechte nachkommen können, die gesetzlichen Vorgaben und Zwänge berücksichtigen müssen.
Die vollständigen Datenschutzhinweise sind abrufbar unter: https://www.morkan.de/datenschutz
Stand: 06/2021